Steuern:

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen  an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

 

Spenden für DIE LINKE

Wir freuen uns jederzeit über Spenden!

Sie können gerne direkt per Überweisung an uns Spenden, hierzu Spenden Sie bitte unter Angabe ihrer vollständigen Adresse an:

DIE LINKE. KIEL

Konto-Nr.:  90 047 457

BLZ: 210 501 70

Förde Sparkasse

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus. Sie können auch unser handschriftliches  Spendenformular (pdf) nutzen. 

Download

Spende.pdf

Formular für eine Spende